Finanzielle Genehmigungen/Lizenzen beantragen

VEGO Consult bietet eine reiche Palette von Unterstützungsdiensten für den Erhalt von Finanzlizenzen/-genehmigungen in Deutschland und anderen Gerichtsbarkeiten des Europäischen Wirtschaftsraums

VEGO Consult bietet eine breite Palette von Dienstleistungen zur Erlangung von Finanzlizenzen an und arbeitet direkt (ohne Zwischenhändler) mit der Lizenzbehörde zusammen, wodurch die Kosten für die Kunden erheblich gesenkt werden. Unternehmen, die Finanzdienstleistungen in Deutschland gewerblich erbringen möchten (im Rahmen des Kreditwesengesetzes, KWG), bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß Abs. 32 (1) Bankengesetzes.

Finanzielle Lizenzen/Genehmigungen werden für folgende Tätigkeiten erteilt:

  1. Maklergeschäfte in der EU im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, beispielsweise Wertpapieren oder Devisen (im Namen und auf Kosten anderer Personen)
  2. Maklergeschäfte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
  3. Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten auf individueller Basis für andere Personen
  4. Abgabe von Anlageempfehlungen (Abgabe persönlicher Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter in Bezug auf Transaktionen im Zusammenhang mit bestimmten Finanzinstrumenten)
  5. Verwaltung eines multilateralen Mechanismus, der die Interessen einer großen Anzahl von Personen beim Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten über eine einheitliche Infrastruktur vereint
  6. Verwaltung von Portfolios von Finanzinstrumenten im Namen anderer Personen nach eigenem Ermessen
  7. Geldtransferdienste (Bereitstellung von Zahlungsaufträgen)
  8. Kreditkartendienste (Ausgabe und Verwaltung von Kreditkarten)
  9. Fremdwährungstransaktionen
  10. Finanzierungsleasing
  11. Investmentfonds

Die Mindestanforderungen für die oben genannten Lizenzen umfassen Folgendes:

  • Aktiengesellschaft (AG) als Rechtsform, abhängig von der Art der Tätigkeit. In einigen Fällen ist eine GmbH ausreichend
  • Verfügbarkeit des erforderlichen genehmigten Kapitals (von 50.000 Euro bis 750.000 Euro), abhängig von der Art der Aktivität. Das Geld sollte aus einer Hand auf das Konto des Unternehmens überwiesen und „glasklar“ sein. Bei weiteren Fragen der Genehmigungsbehörden sollten Sie in der Lage sein, die Herkunft der Mittel zu klären.
  • Geschäftsplan (enthält eine Beschreibung des Geschäfts, der Organisationsstruktur, des Finanzplans, des Marketingplans, der Beschreibung der technischen Plattform und der internen Kontrollmechanismen AML/KYC)
  • Mindestens zwei Geschäftsführer mit einschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen, einschlägige Ausbildung
  • Verfügbarkeit der Zentrale in Deutschland
  • Unternehmensdokumente (Statut, Zulassungsbescheinigung usw.)

Die Liste der Dokumente, die zum Erhalt einer bestimmten Lizenz erforderlich sind, hängt von der Art der Lizenz ab, die für Ihre Aktivität erforderlich ist. Die ausstellende Behörde kann jedoch zusätzliche Unterlagen anfordern.

Die Kosten für VEGO Consult-Dienstleistungen zur Erlangung von Genehmigungen aus der obigen Liste variieren je nach Arbeitsaufwand, Art und Anzahl der erforderlichen Lizenzen.

VEGO Consult verfügt auch über Erfahrung in der Erlangung von Finanzlizenzen in anderen Gerichtsbarkeiten des Europäischen Wirtschaftsraums. Insbesondere sind wir auf die Erlangung von Lizenzen für elektronisches Geld (EMI), Lizenzen für Zahlungsdienstleister (PSP) sowie Lizenzen für virtuelle Werte und Kryptowährungen spezialisiert. Im Rahmen dieser Lizenzen hat ein Finanzinstitut das Recht, seinen Kunden sowohl im Land der Lizenzerteilung als auch im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum Dienstleistungen zu erbringen.

Bitte kontaktieren Sie uns, um Ihre geplanten Aktivitäten zu klären und die für Sie am besten geeignete Gerichtsbarkeit zu ermitteln.

Um mehr zu erfahren oder diesen Service zu bestellen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter: +4989 9982804-50 oder hinterlassen Sie eine Anfrage über das Feedback-Formular.

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