Personalabrechnung

Personalabrechnung, Erfassung von Steuern auf Kranken- und Sozialversicherung

In der Anfangsphase der Unternehmensgründung in Deutschland können eine Reihe lokaler Merkmale und Anforderungen für die Abrechnung von Gehältern auftreten. Zu den steuerlichen Pflichten der Mitarbeiter des Unternehmens zählen neben der Einkommensteuer auch die Zahlung der Kirchensteuer und der Solidaritätssteuer. Die Höhe der Steuern wird vom Einkommen des Arbeitnehmers abgezogen und sollte im Jahresabschluss des Unternehmens und in der Gewinn- und Verlustrechnung des Arbeitnehmers ausgewiesen werden. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, Krankenversicherungssteuer, Arbeitslosenversicherung und Pensionskassenbeiträge zu zahlen.

Aufgrund der Tatsache, dass die Bundesregierung dem Arbeitgeber die Verantwortung für mögliche Fehler bei der Lohnabrechnung auferlegt hat, ziehen es viele Unternehmen vor, bei der Verwaltung dieser Berichte die Dienste von Drittdienstleistern in Anspruch zu nehmen, was das Haftungsrisiko und die Kosten senkt.

VEGO Consult wählt für Sie die für die Lohnbuchhaltung notwendige Lösung aus (einschließlich der Registrierung von Steuern auf Kranken- und Sozialversicherungen usw.), sodass Sie die vollständige Kontrolle behalten.

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