Beziehen von Lizenzen/Berechtigungen für Krypto-Aktivitäten
Der Austausch und die Speicherung von virtuellen Werten/Kryptowährungen bedürfen einer Bewilligung der BaFin-Aufsichtsbehörde in Deutschland
In Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie AMLD5 und dem neuen deutschen Recht werden Geld-/ Kryptowährungs-Dienstleister und Anbieter virtueller Geldbörsen in den Geltungsbereich der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einbezogen. Dieser Gesetzgebungsakt enthält Bestimmungen, die Service Provider dazu zwingen, ihre Kunden zu überprüfen, sie nach Risikogruppen zu segmentieren und die Aufsichtsbehörde über verdächtige und nicht standardisierte Transaktionen zu informieren.
Diese Innovation führt zu den zusätzlichen bürokratischen Verfahren und den Kosten für die Erlangung von Genehmigungen/Lizenzen für Dienstleister. Gleichzeitig sind die Vorteile auf die Entwicklung und den Zufluss von Investitionen in die Kryptobranche zurückzuführen, da die Kryptowährungen und virtuellen Werte in Deutschland eindeutig geregelt sind.
Wenn Ihr Unternehmen eine der folgenden Tätigkeiten ausübt oder plant, kann dies als Gegenstand einer entsprechenden Lizenz/Genehmigung sein.
- Austausch virtueller Werte gegen Fiat-Werte
- Austausch von Fiat-Werten gegen virtuelle Werte
- Speicherung virtueller Werte im Namen von Kunden
- Speicherung von Fiat-Werten im Auftrag des Kunden zum nachträglichen Austausch von virtuellen Werten
- Transaktionen mit virtuellem Wert zwischen Kundengeldbörsen
- Krypto-Austausch
- dezentralisiert (wie LocalBitcoins)
- zentralisiert (wie Binance, Kraken, Bitstamp)
- Ausgabe von Krediten und Leasingverträgen in virtuellen Werten
- Fonds und Investmentorganisationen in virtuellen Werten
- Glücksspiel, bei dem virtuelle Werte als Spielwährung verwendet werden
- Anlageberatung zur Anlage virtueller Werte
- ICO (Erstangebot von Münzen)
- STO (Angebot von Sicherheitstoken)
- IEO (erstes Umtauschangebot)
Abhängig von Ihrem Geschäftsmodell sind möglicherweise eine oder mehrere Berechtigungen/Lizenzen der Aufsichtsbehörden für die oben genannten Aktivitäten erforderlich. VEGO Consult analysiert Ihr Modell sorgfältig und liefert Ihnen die erforderlichen Anforderungslisten nach deutschem Recht. Anwälte führen Ihr Unternehmen durch den gesamten Prozess der Erlangung von Genehmigungen/ Lizenzen, erstellen interne Verfahren und Regeln für die Bekämpfung der Geldwäsche/KYC und unterstützen Sie bei der weiteren Dokumentation.
Um mehr zu erfahren oder diesen Service zu bestellen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter: +4989 9982804-50 oder hinterlassen Sie eine Anfrage über das Feedback-Formular.
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